AGB

Behandlungsvertrag
abgeschlossen zwischen Hebamme Ortner Nicola, Bonigstrasse 23a, 6973 Höchst, 0676
5009596, nicola_ortner@gmx.at und

Frau..........................................................


1) Allgemeines:
Der Behandlungsvertrag kommt zwischen den beiden oben genannten Parteien nach erfolgtem,
kostenpflichtigem Erstgespräch und Unterzeichnung des Vertrages zustande. Die Hebamme
Ortner Nicola ist freiberufliche Hebamme mit Sitz in Höchst und in dieser
Eigenschaft in das Hebammenregister des österreichischen Hebammengremiums eingetragen.


2) Aufgaben und Grenzen der Hebammenbetreuung:
Der Hebammenberuf umfasst die Betreuung und Pflege der Schwangeren, Gebärenden und
Wöchnerin, die Beistandsleistung bei der Geburt sowie die Mitwirkung bei der Mutterschaftsund
Säuglingsfürsorge. (Hebammengesetz §2 (1)). Im Rahmen meiner freiberuflichen Tätigkeit
biete ich keine außerklinischen Geburten an, die Betreuung umfasst die oben genannten
Leistungen. Bei von der Norm abweichenden, oder krankhaften Zuständen werde ich Dich zu
einem Arzt überweisen, oder an eine soziale Einrichtung weiterleiten.
(Hebammengesetz §4.(1)) Die Folgeleistung liegt in der Verantwortung der Klientin.


3) Mitwirkungspflichten der Klientin:
Ich bin verpflichtet, der Hebamme wahrheitsgemäße Angaben über Umstände mitzuteilen,
welche aus Sicht der Hebamme für die ordnungsgemäße Wahrung des Wohls und der
Gesundheit der Klientin, sowie der Neugeborenen und Säuglinge notwendig sind. Die
Hebamme muss alle für ihre Tätigkeit wesentlichen Informationen mitgeteilt bekommen, allen
voran über gesundheitliche Beschwerden und Beeinträchtigung. Ich bin verpflichtet allfällige
Änderungen über meine Personendaten oder meinen Wohnsitz unverzüglich mitzuteilen.


4) Planung der Hebammenvisiten:
Für die Planbarkeit der Hebammenarbeit ist es wichtig, mir bzw. meiner genannten Vertretung
am Tag der Geburt des Kindes Bescheid zu geben, dies kann auch per SMS erfolgen. Der
erste Hausbesuch wird dann gemeinsam vereinbart, sobald ihr wisst, wann ihr das
Krankenhaus verlassen möchtet. Ruft dafür bitte einen Tag vor Entlassung bei mir bzw. meiner
Vertretung an. Je nach Verlauf des Wochenbettes im Krankenhaus sowie meinen zeitlichen
Kapazitäten werden wir gemeinsam einen Termin vereinbaren. Die weiteren Hebammenvisiten
werden dann im Laufe der Betreuung jeweils gemeinsam vereinbart. Wenn Auffälligkeiten
vorliegen bzw. Probleme auftreten, werde ich einen Zeitpunkt für den nächsten Besuch
vorgeben, ansonsten könnt ihr entscheiden, wann ihr wieder einen Besuch in Anspruch nehmen
möchtet. Da ich an manchen Tagen keine Kinderbetreuung habe, kann es sein, dass ich nur
Abends einen Besuch einplanen kann, dafür bitte im um Verständnis!


5) Kosten der Hebammenbetreuung:
Ich wurde von der Hebamme über die Kosten der Betreuung aufgeklärt und habe das aktuelle
Informationblatt über die Kosten ab Jänner 2024 erhalten. Ich wurde außerdem darüber
informiert, dass aufgrund der Tatsache, dass es sich bei Hebamme Ortner Nicola um eine
Wahlhebamme handelt, nur ein Teil der Kosten der Hebammenbetreuung von den gesetzlichen
Krankenkassen übernommen werden – nämlich 80% der Kassenleistungen (nicht 80% der
tatsächlichen Kosten). Keine Rückerstattung durch die Krankenkasse bei folgenden Leistungen:
Therapielaser ausser Uniqua, Taping, Babymassage, Geburtsvorbereitung, Telefonpauschale… Jeweils zum Jahreswechsel kann es zu einer Preiserhöhung kommen, über die ich dann gegebenenfalls rechtzeitig informieren
werde.


6) Bezahlung der Hebammenbetreuung:
Normalerweise wird nach Beendigung der Dienstleistungen (8 Wochen) eine Gesamtrechnung gestellt. Ich
wurde darüber informiert, dass ich nach Rechnungsstellung 14 Tage für die Bezahlung der
Kosten der beanspruchten Hebammenbetreuung Zeit habe. Die Bezahlung des Betrags erfolgt
als Überweisung auf das Konto von Hebamme Ortner Nicola. Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung
können Mahngebühren anfallen.


7) Einreichung bei der Krankenkasse:
Für das Einreichen der Rechnung bei der gesetzlichen Krankenkasse sowie bei privaten
Krankenkassen bin ich nach Bezahlung der Rechnung selbst verantwortlich. Alle benötigten
Informationen bzw. Unterlagen werden mir von Hebamme Ortner Nicola zur Verfügung gestellt.


8) Versicherung:
Ich bin im Rahmen meiner Berufsausübung haftpflicht- und rechtsschutzversichert und meiner
Aufklärungspflicht laut Hebammengesetz §9a nachgekommen. Ich hafte nicht für ärztliche oder ärztlich veranlasste Leistungen, sofern diese hinzugezogen werden. In diesem Fall entsteht ein selbstständiges Vertragsverhältnis.


9) Telefonische Erreichbarkeit:
Wenn ihr neben der Betreuung noch Fragen habt, könnt ihr mich unter der Woche zwischen
8:00 und 18:00 Uhr telefonisch kontaktieren. Wenn ich einmal nicht erreichbar bin, hinterlasst
mir bitte eine Nachricht auf der Mailbox oder schreibt eine kurze SMS, ich rufe euch dann
zurück. Solltet ihr ein dringendes Anliegen außerhalb dieser Zeiten haben oder mich einmal
nicht erreichen, wendet euch bitte an euren Kinderarzt, Gynäkologen oder das nächste
Krankenhaus. Mit der Unterzeichnung dieses Behandlungsvertrages gebt ihr euer
Einverständnis, dass wir auch über SMS und gegebenenfalls Whats App kommunizieren
können. Dies könnt ihr jederzeit widerrufen. Für die telefonische Erreichbarkeit verlange ich eine
Telefonpauschale pro Betreuung von 20€


10) Vertretung:
Bei einem geplanten Urlaub oder einer geplanten Fortbildung im Zeitraum eurer Betreuung
werde ich euch möglichst frühzeitig darüber informieren und eine Vertretung organisieren.
Name und Kontaktdaten der Hebammenvertretung gebe ich euch dann rechtzeitig Bescheid.
Die Abrechnung erfolgt dann durch die vertretende Hebamme selbst. Im Falle von Krankheit
werde ich ebenfalls versuchen eine Vertretung zu organisieren. Sollte dies kurzfristig mal nicht
möglich sein, bitte ich um Verständnis. Wendet euch dann bitte an die nächstgelegene
Fürsorge von Conexia, das Stillcafe in Bregenz, an euren Kinderarzt oder die
Stillberaterin Kerstin Dörler in Lauterach.


11) Verschwiegenheit / Datenschutz:
Im Rahmen meiner Arbeit als Hebamme bin ich zur Verschwiegenheit verpflichtet und
versichere dir hiermit, dass ich keine persönlichen oder medizinischen Daten an unbefugte
Dritte weitergegeben werden. Sollte die Weitergabe von Daten für die Betreuung von
Bedeutung sein, wie zb. an behandelnde Ärzte/Vertretungshebamme etc. werde ich dies nur nach ausdrücklicher
Einwilligung machen. Zur Qualitätssicherung und aus rechtlichen Gründen ist es für mich
notwendig, persönliche sowie medizinische Zustände sowie Abläufe und besprochene Dinge
schriftlich zu dokumentieren. Die Daten auf dem I-Pad sind per
Kennwort geschützt und auf einer verschlüsselten Festplatte gesichert. Auf Antrag kann ich euch jederzeit Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten erteilen. Mit der Unterschrift unter diesem Vertrag wird ausdrücklich die Zustimmung zur Verwendung der Daten für oben genannte Zwecke erteilt.


12) Rücktrittsregelung:
Beiden Parteien ist es jederzeit möglich ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten.
Der Rücktritt muss immer schriftlich erfolgen. Alle bis dahin geleisteten Behandlungen werden
trotzdem abgerechnet. Die Hebamme ist berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn
insbesondere die Klientin die Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese
und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt.
Ich habe den Vertrag gelesen und verstanden und bin mit allen Punkten einverstanden.


Schwangere/Wöchnerin......................................
Datum/Unterschrift............................................

 

Kostenübersicht Hebammenbetreuung

Stand 1.1.2024

Mutter-Kind Pass Gespräch: Dauer: ca. 1 Stunde, Kosten: 50€, Rückerstattung 50€.

Schwangerenbeistand: Dauer: ca. 1 Stunde in der Ordination. Kosten: 85€. Ab der 32. SSW könnt Ihr 1 Beistand per Hausbesuch/ 1 Ordination oder 1 telemedizinischen Beistand (50€) in Anspruch nehmen. Ihr bekommt  ca. 40.- und beim telemedizinischer Beistand 24.- retour.

Geburtsvorbereitungskurs: 6 Abende à 2 Stunden, davon 1-2 Abende mit Partner. Kosten: 190€, keine Rückerstattung durch die Kassa, nur Privatversicherungen.

Wochenbettbetreuung: Kosten: 85€/Stunde plus Kilometergeld sowie einmalig eine Materialpauschale. Ab 1.1.2017 bekommt ihr, egal wie lange ihr im Krankenhaus bleibt, pro Besuch 80% des Kassentarifs (nicht von meinen Tarif) von der Krankenkasse zurückerstattet (ca 40 Euro), Laserbehandlungen unbegrenzt während der Wochenbettes 20.-, Laserverleih 5.-/Tag. Für Laserbehandlungen erstattet nur die Uniqua etwas retour.

Materialpauschale: Die Materialpauschale beinhaltet alle für euch verwendeten Materialien, wie zum Beispiel meine Arbeitsgeräte, die Utensilien für die Abnahme des Stoffwechselscreenings, das Vitamin K, Öle für Bauchmassage, Babymassage, usw. Preis bei ambulanter Geburt: 20€, bei vorzeitiger Entlassung: 15€. Hierbei bekommt ihr auch einen Teil von der Kassa zurück (ambulant 7,36€, vorzeitig 3,68€)

Telefonpauschale: Ich bin für Euch meist sehr schnell und unkompliziert erreichbar. Bisher habe ich über eine Telefonpauschale abgerechnet, bei der ihr nichts zurückerstattet bekommen habt. Da nun aber die Kassa Telefonberatungen oder Telemedizinischer Beistand teilweise rückerstattet, rechne ich in Zukunft 1-2 telefonische Beratungen a 10€ oder 20€, je nach Inanspruchnahme ab oder telemedizinischer Beistand, falls in Anspruch genommen. dann habe ich meine Telefonpauschale und ihr bekommt auch noch was davon zurück. Rückerstattung bei Beratung 8€.

Angemeldet, Platz reserviert, ihr braucht aber keine Nachsorge oder meldet Euch nicht? Hierbei verrechne ich die Gebür von zwei Hausbesuchen 170.-. Ihr bekommt nichts von der Kassa retour. 

Kilometergeld: Das Kilometergeld beträgt 1,00€ pro gefahrenen Kilometer und wird von meiner Adresse berechnet. Rückerstattung 0,33€/km.

Sonn- und Feiertagszuschlag: Bei Besuchen am Sonntag oder an Feiertagen berechne ich pro Besuch 10€ zusätzlich. Wenn ihr eine private Zusatzversicherung habt, fragt bei eurem Versicherer nach – viele private Krankenkassen übernehmen einige der von Hebammen angebotenen Leistungen.

Alle Angaben sind ohne Gewähr, Fehler vorbehalten, Stand 1.1.2024, Ortner Nicola

 

Vertrag Geburtsvorbereitungkurs

  • 1. Allgemeines:

Ortner Nicola ist freiberufliche Hebamme mit Sitz in Höchst und ist in dieser Eigenschaft in das Hebammenregister der österreichischen Hebammengremiums zur Zahl 1757 eingetragen.

Mit gegenständlichem Vertrag wird die Rechtsbeziehung zwischen Ortner Nicola und .................................................., geboren am............................ im Sinne eines Werkvertrages geregelt.

  • 2. Vertragsabschluss:

Die Rechtsbeziehung zwischen der Hebamme und der Klientin kommt mit Unterzeichnung dieses schriftlichen Vertrages zustande.

Der unterschriebene Vertrag gilt auch als Anmeldung zum Kurs.

  • 3. Vertragsgegenstand:

Der Geburtsvorbereitungskurs beinhaltet ein Informationsgespräch, unter anderem zu Themen wie: Allgemeiner Schwangerschaftsverlauf im letzten Schwangerschaftsdrittel, Maßnahmen zur Geburtsvorbereitung, Beckenbodenfunktion, Ablauf der Geburt, Gebärpositionen, Umgang mit Angst und Schmerz, Wochenbett und Stillen, Säuglingspflege, Entspannungsübungen, Atemtechniken, Wehenpositionen, Massagen.

Der Geburtsvorbereitungskurs dauert 12h und findet an 6 Abenden statt. EIn Babytreffen wird zu gegebener Zeit auch abgehalten.

Die Hebamme ist bei der Leistungserbringung grundsätzlich nicht an einen bestimmten Ort gebunden, wobei derzeit der Kurs in Höchst im Kindercampus stattfindet.

  • 4. Zahlungsbedingungen:

Die Zahlung der Kursgebühr erfolgt im Voraus, nämlich durch Überweisung auf die von der Hebamme bekanntgegebene Bankverbindung, dies nach Erhalt der Rechnung, sodass eine Vorleistpflicht der Klientin besteht.

Vor Zahlung der Kursgebühr ist die Klientin nicht berechtigt am Kurs selbst teilzunehmen. Sollte die Klientinwegen der Nichtzahlung der Kursgebühr nicht am Kurs teilnehmen können, lässt dies den Entgeltanspruch der Hebamme in voller Höhe unberührt, wobei die Hebamme der Klientin diesbezüglich eine Mitteilung gemäß §27a des Konsumentenschutzgesetzes zukommen lassen wird.

  • 5. Storno:

Bei Abmeldung bis 4 Wochen vor Kursbeginn wird der Klientin die volle Kursgebühr rückerstattet.

Bei Abmeldung zwischen 4 Wochen und 1 Woche vor Kursbeginn wird der Klientin die halbe Kursgebühr rückerstattet.

Bei Abmeldung innerhalb der letzten Woche vor Kursbeginn wird die Kursgebühr nicht rückerstattet.

Sollte der Kurs aus Gründen, welche von der Hebamme zu vertreten sind, nicht zum vereinbarten Termin stattfinden, wird die Hebamme der Klientin 2 Ersatztermine anbieten. Sollte ein Ersatztermin aus wichtigen Gründen nicht stattfinden können, wird der Klientin die volle Kursgebühr rückerstattet.

Sollte der Kurs aus Gründen des Infektionsgeschehens nicht vor Ort abgehalten werden können, sorgt die Hebamme dafür, dass die Kursinhalte per Zoom weitergegeben werden.

  • 6. Kosten:

Die Kursgebühr beträgt Euro 190.-, für die Teilnahme des Partners/ der Partnerin am Paarabend (5. Einheit) fällt keine zusätzliche Kursgebühr an. Die 6. Einheit beihaltet das Thema Stillen und dabei dürfen die Partner/Innen dabeisein, müssen aber nicht.

  • 7. Zahlungsverzug:

Im Falle des Zahlungsverzuges schuldet die Klientin Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe von derzeit 4%.

Die Hebamme ist berechtigt für jede Mahnung Mahnspesen in Höhe von 10 Euro in Rechnung zu stellen.

  • 8. Vertragsänderungen:

Vertragsänderungen können ausschliesslich nur schriftlich erfolgen.

  • 9. Datenschutz:

Aufgrund des Hebammengesetzes ist die Hebamme zur Verschwiegenheit verpflichtet und behandelt die Gesundheits- und personenbezogenen Daten der Klientin vertraulich. Die Daten der Klientin werden entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Erklärung verarbeitet und gespeichert.

Die elektronische Kommunikation (SMS, Whats App) kann Sicherheitslücken aufweisen, da der lückenlose Schutz der Daten vor dem Zugriff Dritter nicht möglich ist. Eine elektronische Kommunikation mittels SMS wird von der Hebamme und Klientin ausschliesslich für Terminvereinbarungen bzw. verschiebungen verwendet. Anfragen mittels elektronischer Kommunikation (SMS, Whats App) seitens der Klientin bezüglich Betreuung und Beratung ist aufgrund des Datenschutzes nicht möglich. Die Klientin ist aufgefordert, die Hebamme telefonisch zu kontaktieren und eventuell einen Termin zu vereinbaren.

Die Klientin stimmt hiermit zu, dass Ihre persönlichen Daten von der Hebamme verarbeitet und gespeichert werden dürfen. Gemäß Art. 13-15 DSVGO besteht für die Hebamme die Verpflichtung eine Übersicht über die im Verfahrensverzeichnis genannten Angaben sowie über zugriffsberechtigte Personen zur Verfügung zu stellen. Auf Antrag der Klientin kann jederzeit Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten erteilt werden. Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht der Klientin eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die österreichische Datenschutzbehörde.

  • 10. Gerichtstand:

Für allfällige Steitigkeiten aus gegenständlichem Vertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Bregenz vereinbart.

  • 11. Schlussbestimmungen:

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder ungültig werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsvorschriften nicht berührt.

Die Vertragsparteien verpflichten sich jedoch, anstelle der nichtrechtswirksamen Bestimmung unverzüglich eine solche zu vereinbaren, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, somit was die Vertragsparteien gewollt haben oder gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der Regelung bedacht hätten.

Die gegenständlichen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ergeben sich aus diesem Vertrag.

Bei Widersprüchen im Vertrag gelten die Bestimmungen des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) als Rechtsquelle.